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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der GiS
Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbH
1.
Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen
insbesondere die Geltung von Bedingungen der Kunden - bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen
oder durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden
gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Waren sind
Schutzrechte Dritter zu beachten.
2.
Lieferung
2.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager
Oberlenningen. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf
Gefahr des Käufers oder Empfängers. Versicherungen werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten
abgeschlossen, ebenfalls gehen Mehrkosten aus einer besonderen
Versandart zu Lasten des Käufers. Nach Bereitstellung der Ware durch
uns, erfolgt eine erforderlich werdende Lagerung für Rechnung und
Gefahr des Käufers.
2.2 Die von uns angegebenen Lieferfristen sind
unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als feste
Lieferfrist vereinbart. Der Käufer ist bei Überschreiten einer
Lieferfrist verpflichtet, uns zunächst eine Nachfrist von 4 Wochen
zu setzen, erst nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
2.3 Fälle höherer Gewalt - als solche gelten
die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können -
suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer
der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus
ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide
Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche
bestehen nicht.
2.4 Soweit sich der Käufer mit einer
Verbindlichkeit im Rückstand befindet, sind wir berechtigt, die
Ausführung der noch vorliegenden Aufträge bis zur Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers ganz oder teilweise auszusetzen, oder
vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Preise
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen
verstehen sich unsere Lieferungen und Preise ab Lager Oberlenningen
ohne Verpackung.
3.2 Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer.
3.3 Es gelten die vertraglich vereinbarten
Preise. Soweit Lieferung und Vertragsabschluß mehr als
1 Jahr auseinander liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen
Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Käufer
berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen
zurückzutreten.
4.
Zahlungen
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage
nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, soweit
keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden
sind.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer
Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des
Käufers.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden
unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen
in Höhe des banküblichen Satzes, mindestens 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir
- unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen.
4.5 Nur unbestrittene und rechtskräftige
festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung
oder Zurückbehaltung.
5.
Gewährleistung
5.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und
Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben
erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von
eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferten Ware
- soweit zumutbar auch durch einen Probelauf - bei Eingang auf
Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu
untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
5.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt,
wenn die Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich erhoben wird. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen.
5.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtung
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen
besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche
Leistung und Lieferung.
5.4 Gewährleistungsansprüche verjähren einen
Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen
gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung
notwendigen Lohn- und Materialkosten; Frachtkosten und -risiken
gehen zu Lasten des Käufers.
6.
Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere
Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem
schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies
gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die
verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die
gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch
auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser
verarbeiteten Waren.
7.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw.
in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziffer 7.2) zur
Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder
zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung
einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch
dann zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring
befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des
Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres
Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch
Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
7.4 Zugriffe Dritter sind uns vom Käufer
unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
7.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes
bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden
Forderungen dürfen vor vollständige Bezahlung unserer Forderungen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder
abgetreten werden.
7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist für beide Teile
Oberlenningen, soweit nicht die Erfüllung für uns durch Lieferung
mit dem Käufer anderweitig vereinbart worden ist.
8.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen. Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht zuständig bei
welchem der Verkäufer seinen allgemeinen Gerichtsstand
(Oberlenningen) hat.
Lenningen im Juni 1990 |